FFP-2 Maskenpflicht im ÖPNV

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes, auch Bundesnotbremse genannt, hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen angepasst und die Maskenpflicht im Gegensatz zum Infektionsschutzgesetz noch einmal verschärft.
Verschärfung der Maskenpflicht

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab Montag, 25. Januar 2021 gültig ist. Die bestehende Maskenpflicht in allen Bussen, StadtBahnen und Zügen in NRW wird ausgeweitet.