Die Landesregierung NRW hat zum 12. Juni 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Dies hat Auswirkungen auf die Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW.
Das heißt:
– Das Tragen von OP-Masken ist wieder erlaubt.
– Weiterhin können auch Atemschutzmasken getragen werden, also FFP2, KN95, N95.
Informationen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn finden Sie unter www.TeutoOWL.de/maskenpflicht.
Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie unter land.nrw/corona.